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574 Häuserspuren ...
Die Häuser in Hann. Mündens Kernstadt

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HäuserSehenswertesEigentümer seit (1689) 1730

Einführung: Die 2. Hausnummer - "Ur-Nummer"- von 1820

[Problem ] [ 1. Hausnr. ] [2. Hausnr.] [3. Hausnr.] [4. Hausnr.] [Vorgehensweise] [Gliederung] [Schreibweisen]

Die zweite Hausnummer - die "Ur-Nummer" dieser Untersuchung

Fünfzig Jahre später, 1820, gab es das nächste Kataster, dies bereits in vorgedruckter Form. Wieder wurden fortlaufend Hausnummern eingetragen, aber sie deckten sich nicht in allen Fällen mit denen von 1730. (In der Siebenturmstraße bleiben Fragen offen: Die Nummernfolge von 1730 weist gegenüber der von 1820 Unregelmäßigkeiten auf, die sich bisher nicht erklären ließen.)

Zwar entsprach die Reihenfolge 1820 dem Weg durch die Stadt von 1730, aber es wurden doch etliche Einschübe nötig, so dass sich eine Zahl von 574 Häusern ergab. Diese Nummernfolge wurde von 1820 bis 1895 beibehalten.

Abgesehen von Einschüben galten diese "Ur-Nummern" auch für das nächste Kataster von 1856, auch für die Gebäudesteuer-Veranlagungs-Nachweisung von 1867, in der erstmals (nun mit preußischer Genauigkeit) auch die Zahl der Stockwerke und die der einzelnen Räumlichkeiten für jedes Gebäude aufgelistet wurden. Das 1852 zusammengestellte Brandkataster dagegen weist in der Nummerierung und der Namensnennung erhebliche Abweichungen auf. Es blieb in dieser Untersuchung deshalb weitgehend unberücksichtigt. Die 1820 vergebenen Hausnummern galten noch 1895, als man in der Gebäudesteuerrolle u.a. auch die Grundstücksgrößen festhielt.

Im Vorwort zum Kataster von 1856 lesen wir:

"Im Jahre 1856 lagen mehrfache Gründe vor, welche die Anfertigung eines neuen Katasters der Stadt Münden wünschenswert und notwendig erscheinen ließen. Die wesentlichen Gründe waren folgende:

  1. Schon lange hatte sich herausgestellt, dass in dem bisherigen Cataster vom Jahre 1820 die Größe der Feldgrundstücke meistens sehr ungenau und zwar regelmäßig zu gering aufgeführt war.
  2. In Folge des Landesvermessungsgesetzes vom 5. September 1848 trat eine wesentliche Veränderung im Verwaltungsbezirk des wohllöblichen Magistrats ein, auch waren durch jenes Gesetz die früheren Exemtionen aufgehoben, so dass viele Häuser und Feldgrundstücke, die früher nicht zum Verwaltungsbezirk des Magistrats gehörten, resp. exemt gewesen waren, jetzt zu den städtischen Communal-Abgaben mit herangezogen und im Cataster aufgeführt werden mußten, andere dagegen zu einer anderen Gemeinde gelegt wurden und im Cataster wegfielen.
    Außerdem waren in Folge Anlegung der Eisenbahn gegen 300 Grundstücke in der Feldmark Mündens ganz oder teilweise zur Eisenbahn verwendet, durch deren Abschreiben im Cataster in Verbindung mit den darin so lange Jahre eingetragenen Mutationen eine gewisse Weitläufigkeit erwuchs, ein betreffendes Grundstück leicht aufzufinden.
  3. Der hauptsächliche Grund aber war der, dass 1856 ein ganz neues Abgabe-System von dem wohllöblichen Magistrate (...) beschlossen (...) wurde, welches vom 1. Januar 1857 in Wirksamkeit treten sollte....."

1836 hatte die Stadt Wall und Stadtgraben erworben und in der Folgezeit den Graben einebnen lassen, um Platz zu schaffen. Vor allem aber nach der Eröffnung des Bahnhofes 1856 begann die Stadt über ihre bisherigen Begrenzungen hinauszuwachsen. Als dann noch 1880 die Fuldabrücke ganz neue Bereiche erschloss, wurde das System fortlaufender Hausnummern völlig undurchschaubar. Überall hatte man weitere Hausnummern vergeben, weit verstreut, teilweise im neuen Bahnhofsviertel, jenseits der Fulda in Neumünden und jenseits der Bahn am Kattenbühl. Gegen Ende des 19.Jahrhunderts begann man deshalb, den Hausnummern in den Listen Straßenbezeichnungen beizufügen, so dass man beispielsweise "Kirchstr. 135" oder "Lange Str. 523" schrieb. Aber auch das befriedigte nicht lange.

Da half auch der Stadtplan nicht, den ein Mann namens H.Gier offenbar um 1897 zeichnete, in den er die alten, fortlaufenden Nummern eintrug. Der Plan wurde im Verlag Augustin gedruckt, leider ohne Angabe einer Jahreszahl. Augenscheinlich hat Gier bereits hier und da Schwierigkeiten bekommen, weil im Laufe der Zeit einzelne Häuser abgebrochen worden waren und dafür manchmal anstelle zweier ein größeres neu errichtet worden war.

So hat z.B. das Haus Radbrunnenstraße 40 nicht die Nummer 327 gehabt, die auf dieser Karte eingezeichnet ist. Tatsächlich scheint Gustav Hüsing dort um 1900 bei einem Neubau zwei alte Häuser ( Nr. 328 und 328A) vereinigt und ein zwischen 328 und 329 liegendes freies Grundstück (heute als Nr. 38 bebaut) teilweise mit einbezogen zu haben.

Die Ecke dort, beim heutigen "Natermann-Turm", war der "Ochsenwinkel", so genannt nach dem städtischen Ochsenstall, der auf dem Grundstück stand, auf dem heute der Garten des Herzogin-Elisabeth-Stiftes ist. Gegenüber in jenem Winkel bis zum "Natermann-Turm" haben etliche kleine Kothhäuser gestanden, die nach und nach gegen Ende des 19.Jahrhunderts durch die Firma Haendler & Natermann abgerissen und durch größere Neubauten ersetzt worden sind. Da gab es mit der Nummerierung schon Schwierigkeiten.

Zum Glück sind im Katasteramt in Göttingen die - zum Teil zwar bereits recht verschlissenen - Gemarkungskarten erhalten geblieben, die im Sommer 1875 unter der Leitung des Personalvorstehers Debay aufgenommen und im Winter 1875/76 von verschiedenen Geodätikern gezeichnet wurden. So haben wir wenigstens seit diesem Zeitpunkt in den Blättern 7, 8 und 9 verlässliche Unterlagen. Aus dieser Kartierung stammen die Flurstücknummern, die auch heute noch zur genauen Lagebezeichnung eines Grundstückes dienen.

Die Nr. 327 war nach dieser 1875 erfolgten Kartierung das Gebäude am Natermann-Turm, der 1895 als 327a im Kataster erscheint. Daneben gab es ein langgestrecktes Grundstück bis an die ehemalige Stadtmauer an der Fuldabrückenstraße mit der Nr. 326, und daran schlossen sich drei kleinere (325,324,323) an.

Auch in der Gebäudesteuerrolle vom 26.2.1895 wird unter 325-327 der Fabrikant August Natermann genannt, unter 328 und 329 Schlosser Gustav Hüsing.

Aber auch andere Zeitgenossen der 574-er Regelung hatten ihre Schwierigkeiten. So ordnet Georg Fischer in seiner 1892 veröffentlichten Aufzählung der "Kunstdenkmäler und Alterthümer im Kreise Münden" die Inschrift "Gottes Güte und Treue ist alle Morgen neue. Anno 1688" der "Ur-Nummer" 30 zu, während sie sich tatsächlich am heutigen Haus Nr. 5 = Ur-Nr. 27 befindet. Und er schreibt "Dunkle Straße Nr. 47 (Mergel) Haus "Ochsenkopf", goth., um 1400. Der alte goth. Thürklopfer dieses Hauses im Besitz der Tillyschanze." Nr. 47 ist aber eindeutig das Haus Vor der Burg Nr. 1 und das Haus "Zum Ochsenkopf" hatte die Nr. 44.

zum nächsten Abschnitt: Eine völlig neue Nummerierung - die dritte

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                   Version 3

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Letzte Änderung: 16.10.01