[Problem] [1. Hausnr.] [2. Hausnr.] [3. Hausnr.] [4. Hausnr.] [Vorgehensweise] [Gliederung] [Schreibweisen] Die erste Hausnummer 1730 legte man das erste Kataster der Stadt an, ein Verzeichnis aller Steuerzahler der Stadt, in dem für jeden alle in seinem Besitz befindlichen Häuser und Grundstücke in der Stadt und in der Feldmark aufgeführt sind. Auf der ersten Seite heißt es: Stadt Mündisches Catastrum worin die Anlagen so wohl was von denen
Häusern, Feldgühtern, auch der Handlung und anderen Gewerbe Zweck dieses Katasters war es also, eine verlässliche Übersicht zu gewinnen, von wem welche Steuern einzuziehen waren. Für ein Brauhaus waren 4 Thaler zu zahlen, für ein Kothhaus zwei. Ebenso wurde aufgelistet, ob der Betreffende Handel trieb - man unterschied Bremer Handel, Linnen-, Wollen-, Wein-, Laaken-, Frucht-, Malz-, Eysen-, Mühlenstein-, Leeder-, Specerey- und Viehhandel, außerdem Factorey sowie Krahmerei und Höckerey - ob er eine Wirtschaft (d.h. eine Gast-, Krug- Wirtschaft) betrieb, ob er einen großen Schiffsbock von 6-8 Fuß oder nur einen kleinen zwischen 3-5 Fuß oder gar nur einen ür den Verkehr auf den Flüssen hatte; oder ob er sein Brot als Handwerker oder durch eine andere "Hantierung" verdiente. Von daher wissen wir recht gut über die Berufe der einzelnen Hausbesitzer im 18. Jahrhundert Bescheid. Bürgermeister Hilgardt ging systematisch vor, versuchte es jedenfalls, indem er fortlaufende Nummern vergab, von 1 bis 562. Die Nr. 1 lag mitten in der Langen Straße, an der Ecke zur Kirchstraße, die zeitweilig auch "Kirchhofstraße" genannt wurde. Hier wohnte der Cämmerer Anthon Beurmann, Anlaß genug, daß man hier anfing, aufzulisten, was jeder an Versteuerbarem zu nennen wußte. Dazu gehörten natürlich auch die vielen großen und kleinen Stücke an Garten- oder Ackerland, die häufig genug den Besitzer wechselten. Als Beispiel seien hier einmal einige Eintragungen von Seite 286 wiedergegeben, wobei die zu zahlenden Beträge weggelassen sind:
Für uns Heutige ist also zu erkennen: Es gab in der Petersilienstraße ein Kothhaus, das 1730 Ernst Schevelers Witwe gehörte, das im Mai 1742 auf Johann Jürgen Mecke überging, der im Laufe der Jahre mehrere kleine Schiffe sein Eigen nannte. Das Haus und die damit im Zusammenhang stehenden Veränderung wurden unter der Nr. 397 im Kataster festgehalten. Wo es gestanden hat, ob am Anfang der Straße, am Ende, in der Mitte, bleibt offen. Allerdings wurden bei den Eckhäusern stets beide Straßen genannt; auch gab es gelegentlich Hinweise wie "an der Mauer" o. ä., so daß man zumindest Anhaltspunkte hat. Der Weg, den Hilgardt bei seiner Erfassungsarbeit ging, wird in der zusammenfassenden Liste "Nr. 1820 : heutige Hausnr. : Hausnr. 1902" ablesbar. Bei Nr. 29/30 begnügte Hilgardt sich mit einem Eintrag, denn die beiden nebeneinander stehenden Häuser (heutiges Café an der Werrabrücke) gehörten zusammen Johann Christian Bluhme und wurden auch später stets als Einheit geführt. Die Nr. 57 vergaß er schlicht bei der laufenden Nummernvergabe; unübersichtlich wurde es bei Nr. 166, der ehemaligen Klipp- oder Notmühle (die 1730 im Anhang unter den Häusern des Rates als Nr. 563 aufgeführt ist) und deren Nachbarhäusern. Und dann trat ein Problem auf: Wie sollte man verfahren, wenn sich zwei Erben ein Haus teilten, also zwei Parteien für ein Haus steuerpflichtig waren? In der Ägidienstraße und am Ägidienplatz gab es gleich mehrere solcher Fälle. Es gibt zwei Lösungs-Versionen dafür: Entweder vergab man für jede Hälfte eine eigene Nummer, so daß später bei Zusammenführung eine Doppelnummer für ein Haus galt, oder man nannte unter einer Hausnummer die beiden Parteien als steuerpflichtig für je ½ Kothhaus. Durch die Zu- und Abschreibungen im Laufe der Jahre war beides nicht gerade übersichtlich... Unübersichtlich wurde es besonders dann, wenn ein reicher Bürger mehrere Häuser besaß. Natürlich mußte er für alle seine Abgaben leisten, und so setzte Hilgardt sie alle unter den Namen des Steuerpflichtigen, etwa so:
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Letzte Änderung: 16.10.01