In Zusammenarbeit mit Gisbert Henk, Hann.
Münden, habe ich den Versuch gemacht, die
Eigentumsverhältnisse noch vor 1730, vor der Erstellung des ersten Katasters, zu
erhellen.
Anscheinend ist man bereits 1689 bei der Erfassung der
Steuerpflichtigen weitgehend in der Reihenfolge vorgegangen, die 1730 dem
Steuerkataster zugrunde gelegt wurde. Weil jedoch 1689 auch die Häuslinge einbezogen
wurden, ohne dass erkennbar ist, wer Hausbesitzer, wer Häusling war, ist man
immer auf Vermutungen angewiesen. Die Angaben sind also nicht gesichert.
In der Spalte KSB ist die Seite
angegeben, auf der der Name erscheint. Mehrfachnennungen oder bloße Hinweise sind durch >xyz
gekennzeichnet.
Da manchmal Änderungen in den
Besitzverhältnissen durch Eheschließungen zustande kamen, habe ich auch die
Kirchenbücher von St. Blasii, St. Aegidii und der Ev. reformierten Gemeinde in die Untersuchungen einbezogen. Karl Scheibe, Kalandstr. 1,
D-34346 Hann. Münden, hat mir dazu dankenswerterweise seine Aufzeichnungen zur
Verfügung gestellt.
Schwierigkeiten ergaben sich
aus der oft unterschiedlichen Schreibweise der Namen und Vornamen. Es kann
also durchaus sein, dass zwischen Kataster und Kirchenbucheintragung
Unterschiede bestehen. Ob mir der Versuch, beides in Einklang zu bringen, in jedem
Falle gelungen ist, darf bezweifelt werden. Suchen Sie immer die ganze
Tabelle durch, denn oft tauchen die Namen mehrfach mit unterschiedlichen
Abkürzungen usw. auf! Dadurch ist auch die zeitliche Abfolge in den
Eintragungen nicht immer gegeben. Dem Ahnenforscher werden die Angaben zu den
Heiratsdaten hoffentlich dennoch oder gerade deshalb nützlich sein.
Ebenso ist
selbstverständlich nicht gesichert, dass mir die Zuordnung zu den Häusern immer
gelungen ist. Die angegebene Hausnummer (Hs) bezieht sich stets auf das Kataster von
1820. Zweifel sind vor allem in den wenigen Fällen angebracht, wenn zwischen
der Berufsangabe im Kirchenbuch und der im Kataster gravierende Unterschiede
bestehen. Aber auch bei Namensgleichheit konnte ich manchmal nur raten.
Bei den Namen der Bräute erscheint gelegentlich
der Zusatz "Wwe" oder "verw.", ohne dass ein zweiter Name
Platz gefunden hat. Die Tabellen sind aus mehreren Quellen
zusammengetragen worden. Aus Platzgründen konnten nicht die vollen
Originaltexte aufgenommen werden. Wer sich also für einen Eintrag
interessiert, sollte unbedingt auf das betreffende Kirchenbuch zurückgreifen.
Diese Dateien sollen lediglich bei der Spurensuche behilflich sein!
Schreib-, Lese- und Übertragungsfehler
sind nicht ausgeschlossen. Für Hinweise bin ich dankbar!
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*) Veröffentlichungen der Historischen Kommission für
Niedersachsen (Bremen und die ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg,
Braunschweig und Schaumburg-Lippe) XXVII.
Die Kopfsteuerbeschreibung der
Fürstentümer Calenberg-Grubenhagen von 1689. Begründet von Max Burchard.
Teil
9, bearbeitet von Herbert Mundhenke, Hildesheim 1967
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